Countdown in Niedersachsen …
402.000 bereits registierte Hunde müssen erneut kostenpflichtig registriert werden
Umsetzung nach wie vor unklar
Ab dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalter in Niedersachen ihr Tier bei einem extra dafür geschaffenen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de oder telefonisch) kostenpflichtig registrieren. Das Gesetz sorgt bereits jetzt für große Verwirrung bei Tierhaltern. Philip McCreight von TASSO befürchtet, dass zu der bereits bestehenden Unsicherheit über das Procedere auch noch Fragen über die Sinnhaftigkeit der behördlichen Registrierung kommen. Viele Hundebesitzer fragen sich bereits, warum man sich bei einem behördlichen Register kostenpflichtig anmelden muss, wenn der Hund doch im Haustierzentralregister von TASSO registriert ist. "Die Registrierung bei der Behörde ist Pflicht, bringt aber kein einziges Tier zurück.", so Philip McCreight von TASSO.
Der Tierschützer zeigt sich über die Entwicklung in Niedersachsen erstaunt. Bereits 2011 hatte TASSO mit dem zuständigen Ministerium Kontakt aufgenommen und eine Kooperation bezüglich der Registrierung unter Berücksichtigung des Datenschutzes gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) angeboten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Mit bereits 402.000 Hunden sind jetzt schon schätzungsweise 85 Prozent der niedersächsischen Hunde bei TASSO kostenlos registriert. "Eine zusätzliche kostenpflichtige Registrierung bei der Behörde belastet den Geldbeutel der Hundebesitzer daher unnötig. Eine Registrierung beim niedersächsischen Hunderegister ist also lediglich eine ordnungspolitische Maßnahme."
McCreight empfiehlt niedersächsischen Hundehaltern deshalb dringend, ihr Tier unbedingt zusätzlich bei TASSO registrieren zu lassen, was im Verlustfall eine Rückvermittlung überhaupt erst möglich macht.
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