…
Neue Partner unterstützen die AG Welpenhandel
Jetzt in youtube: Das Leid der Muttertiere
Die 2010 von TASSO und dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) gegründete Arbeitsgemeinschaft "Welpenhandel" hat tatkräftige Unterstützung bekommen. Gemeinsam ziehen neben TASSO und dem VDH ab sofort das renommierte Hundemagazin Dogs, der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), VIER PFOTEN, die Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie (GTVMT) sowie die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) an einem Strang gegen mafiöse Strukturen im Welpenhandel.
Ziel ist es, die breite Öffentlichkeit und die Politik auf das zunehmende Problem des Welpenhandels aufmerksam zu machen, um das Leiden der Hundewelpen zu beenden. Auf der neu gegründeten Internetplattform der Arbeitsgemeinschaft www.wuehltischwelpen.de findet jeder Interessierte eine umfassende Checkliste für den Welpenkauf und alles zu den Hintergründen dieses dunklen Geschäftes.
Klicken Sie rein: Der neue Film zum Thema ist da. Dort erfahren Sie, wie unseriöse Händler vorgehen, wie Sie einen kranken Welpen erkennen, und wie die Muttertiere leiden.
© Copyright TASSO e.V.
———————————————————————————————————————
Endspurt: Aktion läuft noch bis zum 10. April 2013
Bereits 8.023 EUR gesammelt
Danke an alle, die sich an der Aktion beteiligt haben. Durch ihre Hilfe sind bislang 8.023 EUR für notleidende Straßenkatzen zusammengekommen.
Im Rahmen unser Tierschutz-Aktionen zur Prävention und Linderung von Tierleid von Deutschlands Streunerkatzen, wird bis zum 10. April 2013 für jeden neuen TASSO-Fan auf unserer Facebook-Seite 1 EUR in Katzen-Kastrationen von vierbeinigen Streunern fließen.
Werden auch Sie TASSO-Fan auf Facebook und helfen Sie dadurch zusätzlich die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen in Deutschland einzudämmen!
Und so einfach geht’s:
Nachfolgenden Link anklicken und auf unser Facebook-Seite auf „Gefällt mir“ klicken. Fertig!
http://www.facebook.com/Tassoev
Nähere Infos zu unseren Aktionen:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Kastration-von-Katzen
Bitte auch diese Nachricht mit Freunden teilen.
© Copyright TASSO e.V.
———————————————————————————————————————-
TASSO-Newsletter
Prozess um getöteten Wolf geht in die nächste Runde –
Kläger und Beklagter gehen in Berufung
Der Fall um den im letzten Jahr von einem Jäger tödlich verletzten Wolf wird nun in nächster Instanz vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Da sowohl der angeklagte Jäger als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, wird das Verfahren neu aufgerollt. Nachdem der 72-jährige Jäger aus der Nähe von Bonn im April 2012 in seinem Jagdrevier nahe Hartenfels im Westerwald (Rheinland-Pfalz) einen Wolf erschossen hatte, wurde er in einem Strafprozess vom Richter des zuständigen Amtsgericht Montabaur im Januar diesen Jahres wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz verurteilt.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Der Richter verurteilte den Jäger zu 70 Tagessätzen, was einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500 EUR entspricht.
Die Staatsanwaltschaft, die den Jäger nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt und eine Zahlung von 80 Tagessätzen und ein 6 monatiges Jagdverbot gefordert hatte, war mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden und legte am nächsten Tag Berufung ein. Auch der Jäger war mit dem Urteil nicht zufrieden, da er sich zu Unrecht verurteilt fühlte. Da dieses Urteil weitreichende Folgen für ihn hätte, hatte auch er am nächsten Tag Berufung eingelegt.
Da sowohl der Jäger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, könnte das Landgericht theoretisch sogar eine höhere Strafe als die bisherigen 70 Tagessätze verhängen. Bliebe es bei dem Urteil des Amtsgerichtes, so kämen neben der Zahlung der 3.500 EUR, der Verfahrenskosten und der Tatsache, dass er vorbestraft ist, hinzu, dass er seine Jagderlaubnis und seine Waffenbesitzkarte abgeben muss, da dies die die einschlägigen Vorschriften bei einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen vorschreiben. Ohne eine gültige Waffenbesitzkarte muss er auch seine Jagdwaffen abgeben.
© Copyright TASSO e.V.
*********************************************************************************************************************
TASSO-Hundefotogalerie jetzt online
Bilderaktion zum Welthundetag großer Erfolg:
Pro Foto ein Euro für Straßenhunde in Rumänien
Am 10. Oktober war Welthundetag. Mit einem Aufruf, uns das Lieblingsfoto Ihres Vierbeiners zu schicken, haben wir daran erinnert, dass es viele Hunde auf Europas Straßen gibt, denen es nicht so gut geht wie unseren Hunden Zuhause. Die Aktion sah vor, für jedes eingesandte Foto 1,- Euro in Kastrationsaktionen in Rumänien fließen zu lassen. Das überraschende Ergebnis: Innerhalb von nur wenigen Tagen haben wir 6.373 Fotos von Ihnen erhalten. Das bedeutet, dass dank Ihrer Teilnahme 6.373,- Euro für Kastrationen von Straßenhunde in Rumänien investiert werden! Wir werden in Kürze auf unserer Homepage von der ersten Aktion berichten.
Die Auswahl fiel uns wie immer nicht leicht. Besuchen Sie unsere Fotogalerie – vielleicht ist Ihr Bild ja auch dabei:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Welthundetag
*********************************************************************************************************************
Umfrage: Ist die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Zoos artgerecht?
Rund 300 Zirkusse reisen Jahr für Jahr quer durch Deutschland. Viele von ihnen führen Wildtiere wie Elefanten, Bären, Affen, Giraffen, Großkatzen oder Robben mit sich. Im Durchschnitt wird der Gastspielort zirka 60 Mal im Jahr gewechselt, so dass die Tiere den größten Teil ihres Lebens unter unzureichenden Transportbedingungen verbringen. Nur die wenigsten Zirkusse besitzen ein von einer Sachverständigenkommission im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums dringend gefordertes Winterquartier. Unzureichende tierärztliche Versorgung und mangelhafte Unterbringung der Tiere vor Ort sind regelmäßig Grund behördlicher Beanstandungen. Gleichzeitig tut sich die Bundesregierung bei der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sichtlich schwer, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wildtiere in Zirkussen in ausreichendem Maße zu verbessern. TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) raten deshalb zu einem bewussten Umgang mit dem Thema Zirkus.
"Aber auch der Zoo ist keine heile Welt, selbst wenn die Tiere hier deutlich besser als im Zirkus untergebracht und versorgt werden können", so Torsten Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim bmt. Der bmt und TASSO kritisieren vor allem die oft unzureichende Größe der Gehege, die zum Beispiel Bären das Klettern, Graben und sich Verstecken erschweren. Vögeln werden die Flügel gestutzt, so dass sie nicht mehr fliegen können. Sozial lebende Tiere werden oft einzeln anstatt in der Gruppe gehalten.
Teilen Sie uns Ihre Meinung unter
http://www.tasso.net/Umfrage
mit: Sollten Wildtiere in Zirkussen und Zoos gehalten werden?
© Copyright TASSO e.V.
****************************************************************************************************
Gerichtsverhandlung in Gera:
US-Armee darf Tiere nicht verstümmeln
Endlich Endlich Endlich – wird diesen Killern das Handwerk gelegt.
Ich sag es ja immer und gerne: Manche – nicht alle ! – Soldaten sind gedrillte Massenmörder.
Der Satz stammt nicht von mir – aber das ist meine eigene Meinung.
Am 2. Oktober 2012 verhandelte das Verwaltungsgericht Gera die Klage der US-Armee, die in Thüringen militärische Tierversuche an lebenden Tieren durchführen wollte. Schweinen und Ziegen sollen zur Nachahmung von Kriegsverletzungen Stich- und Schnittwunden beigebracht werden, um die Versorgung von Wunden zu üben, so die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. Bereits im Oktober 2010 hatte die US-Armee die Durchführung dieser Versuche beantragt. Das für die Genehmigung zuständige Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit lehnte den Antrag jedoch ab. Die US-Armee klagte.
Im Rahmen der Verhandlung wurden drei Sachverständige hinzugezogen, die zur Klärung der Frage beitragen sollten, ob das Training an lebenden Tieren erforderlich ist, um Soldaten für den Kriegseinsatz zu schulen. Wie ein Gerichtssprecher der Ärztevereinigung mitteilte, sind die Experten der Auffassung, dass die Qualität der Dummies so realitätsgerecht sei, dass man nicht auf Tiere zurückgreifen müsse. Das Gericht machte deutlich, dass es den Gutachtern folgen würde, woraufhin das US-Militär seine Klage zurückzog. Die Untersagensverfügung der Genehmigungsbehörde ist damit rechtskräftig und die geplanten Militärtierversuche dürfen nicht durchgeführt werden.
Zunächst hatte die US-Armee in Deutschland vor, auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr in der Oberpfalz Tieren mit Messern schwere Verletzungen zuzufügen, um diese dann zu Übungszwecken im Rahmen der Sanitätsausbildung zu behandeln. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche und andere Tierrechtsverbände hatten zu Protesten aufgerufen, um die Öffentlichkeit über das grausame Vorhaben, das unter strengster Geheimhaltung hätte stattfinden sollen, zu informieren. Die zuständige Behörde, die Regierung der Oberpfalz, verwehrte im Juli 2010 die Genehmigung, da die Experimente gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
© Copyright TASSO e.V.
********************************************************************************************************************
Tier-Transportboxen:
Sinn oder Unsinn?
Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!
In fast keinem Haushalt fehlt heutzutage eine Transportbox, sei es ein Soft-Kennel oder eine Plastik-Transportbox, um Hund und Katze sicher transportieren zu können. Und das ist gut so, denn nach § 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer eines Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit durch die Ladung – und dazu zählen auch Tiere – nicht beeinträchtigt wird. Bei einem Unfall kann ein ungesichertes Tier durch den Fahrgastraum geschleudert werden und nicht nur selbst verletzt werden, sondern durch sein Eigengewicht auch Fahrer und Beifahrer erheblichen Schaden zufügen.
Allerdings dient die Transportbox gerade bei Hunden verstärkt auch anderen Zwecken. Gerade für junge Hunde oder neu in die Familie gekommene Tiere, die das das "Alleinebleiben" lernen sollen, werden diese Boxen oft genutzt. Bei der Nutzung gibt es laut der Hundetrainerin Perdita Lübbe einiges zu beachten: "Man sollte den Aufenthalt eines Welpen bzw. Hundes in der Transportbox Stück für Stück und langsam steigern, also zunächst nur kurze zeitliche Aufenthalte vorsehen. Man erleichtert dem Hund die Gewöhnung an die Transportbox, wenn er entweder einen Kauknochen oder aber ein Spielzeug in der Box liegen hat."
Der Kennel sollte jedoch nicht dazu dienen, einen Hund den ganzen Tag zu "verwahren", sondern sollte nur für kurze zeitliche Aufenthalte bereit stehen. Nach der Eingewöhnungsphase sollte es für den Junghund dann eine normale Situation sein, sich im Kennel aufzuhalten. Bei manchen Hunden ist es sogar gar nicht mehr nötig, diesen zu verschließen, da sie sich auch bei geöffneter Tür in ihrer "Höhle" wohl und zufrieden fühlen und selber auch einmal "Ruhe" vor ihren Besitzer haben.
Grundsätzlich sollte man keinen Hund länger als täglich 6 Stunden alleine und auf gar keinen Fall länger als 2 Stunden in einer Box eingeschlossen lassen, rät Lübbe.
Wie nutzen Sie Transportboxen für Ihre Tiere? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Machen Sie bei unserer Umfrage mit:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Umfrage
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Der Test: Wie heiß wird es im Sommer im Inneren eines Autos?
[/font]TASSO-TV gibt Auskunft
Die Prognosen, dass der Sommer nun doch noch kommt, sind zumindest für die nächsten Tage gut. Erleichterung bei den meisten Menschen, die vom wechselhaften Wetter genug haben. Nur mal schnell zum Einkaufen gehen, den Hund im Auto lassen, es sind ja nur ein paar Minuten…. Diese Einstellung kann für unsere Vierbeiner sehr schnell den Tod bedeuten. Deswegen nochmal der dringende Rat von TASSO an alle Tierfreunde: Lassen Sie Ihren Hund bei sommerlichen Temperaturen nicht im Auto. Auch nicht wenige Minuten und auch nicht, wenn die Scheibe ein paar Zentimeter offen ist.
TASSO hat den zehnminütigen Selbsttest im Auto bei nur 25 Grad Celsius gewagt. "Das ist nichts, was ich meinem Hund je antun würde", so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO, nach dem Test.
Sehen Sie TASSO-TV mit dem neuen Moderator Olly Hahn und Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries, die die rechtlichen Aspekte zu dem Thema erläutert: http://www.tasso.net/TASSO-TV
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
**********************************************************************************************************************
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer
verstößt gegen Menschenrechte
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt die Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Grundstückseigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, dürfen nicht verpflichtet werden, die Jagdausübung auf ihrem Land zu dulden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Damit gab der Gerichtshof einem Grundstückseigentümer aus Baden-Württemberg recht, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, aber nach dem Bundesjagdgesetz automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft sein und die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen muss. Nach der deutschen Jagdgesetzgebung sind alle Eigentümer von nicht eingefriedeten Grundstücken unter einer Fläche von 75 Hektar hierzu verpflichtet, so auch der Kläger, der im Besitz von zwei einzelnen Grundstücken unter 75 Hektar ist.
Der Gerichtshof gelangte jedoch zu der Auffassung, „dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, Grundstückseigentümern eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt“ und folglich eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 vorliegt. Dabei folgte er früheren Urteilen, die die Situation in Frankreich und Luxemburg betrafen.
„Mit diesem Urteil können sich Grundstücksbesitzer gegen das Töten von Tieren auf ihrem Land zur Wehr setzen“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO über diese Entscheidung. „Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Jagdgesetzgebung umgehend dem Urteil des EGMR anzupassen.
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Schockierende Tierquälerei: Hund auf offener Straße totgeschlagen
TASSO setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus
Ein an Brutalität kaum zu überbietender Fall von Tierquälerei ereignete sich am Samstag, den 16.06.2012, in Frankfurt-Sachsenhausen. Mit massiven Schlägen und Tritten gegen Kopf und Körper quälte ein offensichtlich betrunkener Mann seinen Hund zu Tode. Wie die Polizei berichtet, ereignete sich die Tat gegen 19.20 Uhr in der Mörfelder Landstraße in Höhe der Hausnummer 230. Anschließend setzte sich der Unbekannte auf sein Fahrrad und fuhr in Richtung Niederrad/Oberforsthauskreisel davon. Dabei zog er den reglosen Hundekörper an der Leine hinter sich her. Der Mann wird wie folgt beschrieben: etwa 40 Jahre alt, ca. 180 cm groß, dunkle, wellige Haare und Dreitagebart. Er trug dunkle Kleidung, auffällig schwarz-orangefarbene Schuhe und hatte ein orangefarbenes Mountainbike. Bei dem Hund handelte es sich um ein mittelgroßes, etwa kniehohes Tier mit dunklem Fell, hängenden Ohren und einer ca. 30 cm langen Rute.
„Wir sind entsetzt über die unglaubliche Grausamkeit, mit der hier ein fühlendes, wehrloses Mitlebewesen getötet wurde. Daher haben wir uns entschieden, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise auszusetzen, die zur Ergreifung des Täters führen“, sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Diese Tat stellt keineswegs ein Bagatelldelikt dar, sondern gilt nach dem Tierschutzgesetz als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.“ Isabell Neumann, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Frankfurt, ergänzt: „Es können sich auch Zeugen melden, denen dieser Hund aus der Nachbarschaft bekannt war, die ihn aber womöglich schon längere Zeit nicht mehr gesehen haben.“
Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeipräsidium in Frankfurt am Main unter der Rufnummer 069/755 53 111 bzw. 069/755 56 608 entgegen. Darüber hinaus können sich mögliche Zeugen des Vorfalls auch direkt an TASSO (Tel. 06190/937-300) wenden. Auf Wunsch werden Hinweise vertraulich behandelt.
© Copyright TASSO e.V.
*****************************************************************************************************************
Kampagne "Stoppt die Hundesteuer":
letzte Chance zur Mitbestimmung!
Die vom Hundemagazin DOGS, TASSO, dem VDH und dem Deutschen Tierschutzbund ins Leben gerufene Kampagne zur Abschaffung der Hundesteuer ist auf große Resonanz gestoßen. 53.397 Menschen haben sich bereits für die Abschaffung ausgesprochen. Der Initiator, Rechtsanwalt Dr. Vitt, ist Ende des Monats beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, um die Unterschriften zu übergeben.
Unterstützen Sie die Kampagne bitte auch in den letzten Tagen mit Ihrer Stimme. Je mehr Menschen die Hundesteuer ablehnen, desto größer ist die Chance auf Erfolg.
Erfahren Sie im TASSO-Talk, warum Dr. Vitt gegen die Hundesteuer klagt: http://www.tasso.net/TASSO-TV
© Copyright TASSO e.V.
Anmerkung der Redaktion : Das wäre auch was hier für die Niederlande – aber !?
————————————————————————————————————-
TASSO warnt:
FSME-Risiko für Menschen durch Zeckenbisse steigt
Das Robert-Koch-Institut hat für 2012 drei neue FSME-Risikogebiete in Deutschland ausgeweisen. Die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, hat jetzt auch Ulm, Kempten und den Landkreis Saar-Pfalz erreicht. Beim Biss der Zecke können Erreger übertragen werden, die die gefürchtete Frühsommer-Meningoenzephalitis und Borreliose übertragen können. Ein Zeckenbiss ist für Mensch und Tier eine nicht ungefährliche Angelegenheit.
Zecken lauern im kniehohen Gras oder niedrigen Büschen auf ihre Opfer, die sie an deren Ausdünstungen erkennen. Bei unmittelbarem Kontakt mit dem Opfer lassen sie sich vom Halm oder Ast fallen und suchen eine warme Körperstelle mit möglichst dünner Haut. Dort beißen sie zu, saugen Blut und "spucken" unverdauliche Blutbestandteile von Zeit zu Zeit in die Wunde zurück. Und genau dabei können krank machende Erreger übertragen werden. Eine Blutmahlzeit kann durchaus mehrere Tage andauern.
Nach jedem Spaziergang auf die Suche gehen: Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., rät allen Hundebesitzern, sofort nach einem Spaziergang im Grünen das Tier sorgfältig nach Zecken abzusuchen. "Entfernen sollte man die Schmarotzer mit einer speziellen Zeckenzange oder einem Zeckenhaken. Zur Not funktionieren auch Pinzette oder spitze Fingernägel." In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass man die Zecke nicht zerquetscht, denn dann würden eventuell vorhandene Erreger unmittelbar in die Wunde gebracht werden. "Öl oder Nagellack sind tabu", warnt McCreight. Die Zecke würde im Todeskampf ihren Mageninhalt in die Wunde entleeren und so eine Infektion beschleunigen.
Auf die traditionell strittige Frage "Ziehen oder Drehen?" hat Dr. Rolf Wilcken, Leiter der Abteilung Kleintiere der Tierklinik Hochmoor, eine ganz einfache Antwort: "Wie man die Zecke aus der Haut befördert, ist völlig egal. Manchmal geht es mit Ziehen, manchmal mit Drehen leichter. Man sollte aber immer am Kopf und damit so nah wie möglich an der Einstichstelle ansetzen." Das Wichtigste sei eine möglichst schnelle Entfernung des Parasiten, ergänzt der Tierarzt. Denn dann wäre eine Infektion sehr unwahrscheinlich. Symptome wie Appetit- und Antriebslosigkeit oder Fieber sind die ersten Anzeichen. Im späteren Verlauf der Borrelioseerkrankung können Gelenkentzündungen und Lahmheit dazu kommen.
© Copyright TASSO e.V.
*********************************************************************************************************************
TASSO warnt vor Reisen nach Dänemark
Privatpersonen dürfen freilaufende Haustiere auf ihrem Grundbesitz erschießen
Anmerkung der DGSredaktion: Soetwas in der heutigen Zeit – nun Pfui Pfui Pfui !!! :yikes:
Ein 140 Jahre altes Gesetz sorgt seit Wochen in Dänemark für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit. Das Feld- und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven) erlaubt es dänischen Grundstückseigentümern, also Privatpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Die ersten Fälle von erschossenen Haustieren gibt es bereits.
Da dieses Gesetz auch deutsche Touristen mit ihren Hunden betrifft, hat TASSO die aktuellen Vorfälle in Dänemark zum Anlass genommen, die Dänische Botschaft in Berlin um eine Stellungnahme zu den umstrittenen Regelungen zu bitten. Die politische Absicht einer raschen Änderung des Gesetzes ist dem insgesamt eher substanzlosen Antwortschreiben der Botschaft jedoch nicht zu entnehmen.
"Angesichts der geltenden Rechtslage kann Hundehaltern gegenwärtig nur von einem Urlaub in Dänemark abgeraten werden, denn niemand kann mit Sicherheit ausschließen, dass der eigene Vierbeiner zufällig ein fremdes Grundstück betritt oder überquert", sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO. "Die dänische Regierung sollte nun umgehend eine Novellierung dieses feudalherrschaftlich anmutenden Gesetzes vornehmen, denn sonst wird das Image Dänemarks als hundefreundliches Ferienland langfristig großen Schaden nehmen."
Weitere Informationen und die Antwort der dänischen Botschaft auf unsere Anfrage finden Sie unter www.tasso.net/Daenemark
© Copyright TASSO e.V.
******************************************************************************************************************
******************************************************************************************************************
Städte und Gemeinden müssen für Behandlungskosten eines Fundtieres aufkommen
Da es zwischen Tierärzten und Städten regelmäßig zu Streitigkeiten über die Erstattung der Tierarztkosten für ein Fundtier kommt, ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hat dem Tierarzt Recht gegeben und die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt.
Passiert war Folgendes: Am späten Abend des 26.12.2007 wurde ein verletzter Kater von einem Passanten gefunden. Dieser klingelte bei den umliegenden Häusern, konnte den Eigentümer jedoch nicht ausfindig machen. Da beim örtlichen Tierschutzverein am 2. Weihnachtsabend niemand zu erreichen war, wandte er sich an die Polizei. Da die Beamten jedoch zu einem anderen Einsatz unterwegs waren und erst viel später hätten kommen können, brachte der Finder den Kater aufgrund schwerer Verletzungen zum notdiensthabenden Tierarzt. Der Tierarzt nahm eine Notoperation vor und behielt den Kater zur Pflege bis zur Vermittlung nach vier Monaten bei sich.
Der Tierarzt forderte sowohl den örtlichen Tierschutzverein als auch die Stadt mehrfach auf, die Rechnungen zu bezahlen und die Katze abzuholen. Da dies keinen Erfolg hatte, erhob der Tierarzt letztendlich Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen und gewann. Damit wollte die Stadt sich nicht zufrieden geben, legte Berufung beim OVG Lüneburg ein und verlor aber auch dort.
Die Stadt versuchte sich mit mehreren Argumenten von der Zahlungsverpflichtung zu befreien. So habe es sich um ein herrenloses Tier gehandelt, sie habe dem Tierarzt schließlich keinen Behandlungsauftrag erteilt, zudem seien die Kosten unverhältnismäßig hoch, so dass der Tierarzt den Kater daher hätte einschläfern müssen. Entscheidend in den Augen der Stadt war aber insbesondere, dass die Stadt seit längerem mit dem örtlichen Tierschutzverein einen Vertrag abgeschlossen habe, durch den der Verein u.a. für die Aufnahme und medizinische Versorgung von Fundtieren zuständig sei. Als Aufwandsentschädigung erhält der Verein einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,- €.
All diese Argumente ließen weder das Verwaltungsgericht Göttingen noch das OVG gelten. Insbesondere der bestehende Vertrag mit dem Tierschutzverein befreie die Stadt nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht aus dem Tierschutzgesetz, als zuständige Fundbehörde und damit als Betreuerin des Fundtieres, ein verletztes Fundtier medizinisch behandeln zu lassen.
Da das OVG keine Revision zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig und wird vielen Tierärzten hilfreich sein, ihre Kosten für die Behandlung von Fundtieren erstattet zu bekommen.
© Copyright TASSO e.V.
*********************************************************************************************************************
Initiative"Stoppt die Hundesteuer!"
Nur Deutschland, Österreich und Namibia sehen Hunde als Luxusgut an und besteuern Vierbeiner aus diesem Grund. Zahlreiche Staaten wie England, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark hingegen haben die Hundesteuer längst abgeschafft. Der Unmut gegen die umstrittene Sondersteuer wächst auch in Deutschland: Klagen gegen Hundesteuerbescheide nehmen sprunghaft zu. Ein Rechtsanwalt klagt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil die Hundesteuer seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. TASSO, das Lifestyle-Magazin für Hundefreunde DOGS, der Deutsche Tierschutzbund und der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) haben jetzt eine gemeinsame Initiative „Stoppt die Hundesteuer“ gestartet. Ziel ist es, mehr öffentliches Interesse für dieses Thema zu schaffen, über die Ungerechtigkeit der Abgabe aufzuklären und die Gerichte aufzufordern, sich mit der Angelegenheit zeitnah und umfassend auseinanderzusetzen.
Weitere Informationen zum Hintergrund dieser spannenden Initiative finden Sie auf: www.dogs-magazin.de
Dort können Sie auch Ihre Stimme gegen die Hundesteuer abgeben.
© Copyright TASSO e.V.
*********************************************************************************************************************
Rumänien: Die mafiösen Machenschaften der Hundefänger –
Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO e.V. vor Ort in Brasov
In letzter Zeit wurden die jahrelangen Bemühungen des deutschen Tierschutzes um eine friedliche Lösung der Streunerhundeproblematik in Brasov (Rumänien) massiv durch die dortige Hundefängermafia torpediert. Petra Zipp, erste Vorsitzende des bmt, und Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V., reisten letzte Woche nach Brasov, um gemeinsam mit rumänischen Tierrechtlern Front gegen das grausame Vorgehen zu machen.
Das ist passiert: Brasov eröffnete die städtische Tötungsstation Stupin wieder, die Ende letzten Jahres durch das massive Einwirken des bmt geschlossen worden war. Flavius Barbulescu, der Chef der örtlichen Hundefänger und bekannt für seine grausamen Tötungsmethoden, hat einen Verein für „Monitoring und Tierschutz“ gegründet. 10 Gemeinden um Brasov sind bereits Mitglied in diesem Verein und haben bisher je 25.000 Euro zur Tötung der Hunde investiert. Petra Zipp und Philip McCreight erfahren in Gesprächen mit kooperativen Bürgermeistern angrenzender Städte, dass Barbulescu ihnen eine humane Lösung des Straßenhundeproblems versprochen hatte.
In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz fordern der bmt und TASSO die Stadt Brasov auf, die Hundefängermafia endgültig zu stoppen und die Tötungsanlage Stupin zu schließen. Nach Gesprächen mit dem Bürgermeisterkandidaten der Stadt Codlea ist dieser bereit, mit dem Tierschutz zu kooperieren. Er erfährt, was wirklich hinter dem Konzept der Hundefänger steht und wie die Steuerzahler betrogen werden. Er ist bereit, mit deutscher Hilfe ein kleines Tierheim zu errichten und Kastrationsaktionen durchzuführen. Auch der Druck in der Stadt Sacele hat sich bereits ausgezahlt: Der dortige Bürgermeister bittet um Hilfe bei der Übernahme der illegal eingefangenen Hunde. In wenigen Wochen stehen in Brasov Kommunalwahlen an. Druck von Tierschützern und der Öffentlichkeit hat gerade jetzt die beste Chance, auf fruchtbaren Boden zu fallen.
Protestieren Sie hier weiter gegen die Machenschaften in Brasov und Umgebung.
http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Strassenhunde
Mehr über dieses miese Rumänische Pack !
© Copyright TASSO e.V.
Hundefängermafia in Brasov schlägt erneut zu
Die Wahrheit über Korruption, Macht, Geldgier und unsägliches Hundeleid
Bilder des jahrelangen Hundemassakers in der rumänischen Stadt Brasov, dem mehr als 30.000 unschuldige Hunde zum Opfer gefallen sind, lösten weltweit Entsetzen und Proteste aus. TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) haben sich seitdem vehement für eine humane Lösung der Straßenhundeproblematik eingesetzt. Immer wieder wurden die Verantwortlichen in Brasov auf die Situation hingewiesen; immer wieder gab es Proteste und Gespräche. Ende 2011, nach zähen Verhandlungen, schien die Lösung endlich zum Greifen nah. Die Einigung mit der Stadt Brasov war erzielt, Verträge unterschrieben, als die Hundefängermafia erneut unbarmherzig zugeschlagen hat. Die jüngsten Entwicklungen in Brasov erfordern nun eine schnelle, energische und wirkungsvolle Gegenreaktion. Um jetzt das Schlimmste abzuwenden und ein Blutbad auf Rumäniens Straßen zu verhindern, müssen massive Proteste die nächsten Schritte unterstützen.
Das tun wir: Vertreter von TASSO und dem bmt sind nächste Woche in Brasov, um die Verantwortlichen zu Rede zu stellen. Wenn es sein muss, werden wir die bestehenden Verträge rechtlich einfordern.
Das können Sie tun: Lesen Sie die Hintergrundinformationen des bmt und protestieren Sie mit dem vorgegebenem Formular. Jeder Protest mehr ebnet uns den Weg, wenn wir nächste Woche in Rumänien in die Verhandlungen einsteigen.
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Tödliche Massenunterhaltung
Zwei Rennpferde beim Galopprennen gestorben
Das englische Galopprennen Grand National in Aintree bei Liverpool gilt als das berühmteste und aus Tierschutzsicht umstrittenste Pferdehindernisrennen der Welt. Beim Rennen am Samstag sind wie in den vergangenen Jahren auch erneut zwei Pferde derart schwer gestürzt, dass sie aufgrund ihrer Verletzungen eingeschläfert werden mussten. Das Hindernis, das laut Angaben von Tierschützern schon 35 Pferden in den letzten Jahren den Tod gebracht hat, trägt den bezeichnenden Namen „Pferdefriedhof“. Tierschützer protestieren, doch die Organisatoren scheint es nicht zu interessieren. Das Hindernis ist deshalb so schwer, weil die Absprunghöhe vor dem Hindernis höher ist als nach dem Hindernis. Das sehen die Pferde allerdings erst, wenn sie über das Hindernis gesprungen sind, was dann meist zu spät ist. Die Verletzungsgefahr ist deshalb extrem hoch.
Protestieren können Sie beim britischen Botschafter in Berlin, Simon McDonald: Wilhelmstraße 70 – 71 10117 Berlin, oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Internetseite der Botschaft.
© Copyright TASSO e.V.
********************************************************************************************************************
3.000 Delfine vor den Küsten Perus gestrandet –
Ist Sonartechnik schuld?
Seit Anfang des Jahres bis heute sind an den Küsten Perus aus bislang ungeklärten Ursachen 3.000 Delfine gestrandet und verendet. Derzeit wird diskutiert, ob Sonartechnik dafür verantwortlich sein könnte. Sonartechnik wird sowohl zu militärischen Zwecken als auch von Firmen zur Erdölsuche eingesetzt. Durch das Sonar können Wale und Delfine sowohl die Orientierung verlieren als auch taub werden. Das führt dazu, dass sie ihre überlebenswichtige Echo-Orientierung nicht mehr einsetzen können. Das Sonar kann die Tiere auch in erhebliche Panik versetzen. Der Lärm durch Sonartechnik beträgt immerhin über 200 Dezibel. Zum Vergleich: Der Lärm eines Raketenstarts an einer Abschussrampe beträgt 180 Dezibel. Somit können die enormen Belastungen der Sonartechnik durchaus für das Stranden der Meeressäuger verantwortlich gemacht werden.
Aber nicht nur Sonartechnik setzt Walen und Delfinen schwer zu. Sie leiden zusätzlich unter Umweltverschmutzungen und Naturkatastrophen. So hat man erst jetzt herausgefunden, dass seit 2010 überdurchschnittlich viele Wale und Delfine im Golf von Mexiko verenden. Ganz offensichtlich eine Folge der Deepwater-Horizon-Katastrophe.
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Bündnis „Pro Katze“ kastriert erste Streunerkatzen
Das Tierheim Arche Noah in Brinkum war Schauplatz der ersten Katzenkastrationsaktion des Bündnisses „Pro Katze“. Die drei Tierschutzorganisationen TASSO, Bund gegen Missbrauch der Tiere und VIER PFOTEN hatten das Bündnis Ende letzten Jahres gegründet, um auf die Folgen der unkontrollierten Vermehrung von Straßenkatzen aufmerksam zu machen und gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Freigang zu fordern. Neben einer Online-Petition und einem Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund sind zahlreiche Kastrationsaktionen in ganz Deutschland geplant. Der bei der Aktion im Tierheim anwesende Bürgermeister der Samtgemeinde Siedenburg und Vorsitzende der Bürgermeisterkonferenz im Landkreis Diepholz, Dirk Rauschkolb, begrüßte die Katzenkastrationsaktion in seinem Landkreis. Er befürworte eine Kastrationspflicht und strebe eine Lösung für die Straßenkatzen nach dem Paderborner Modell an.
Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO, betont: „Hauskatzen mit Zugang ins Freie tragen zu einer erheblichen Verschärfung des Problems bei.“ Er appelliert an alle Katzenbesitzer, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und eigene Tiere zu kastrieren, da sich die Straßenkatzen auch mit Hauskatzen paaren. „Eine einzige Katze kann im Laufe von nur wenigen Jahren für tausende von Nachkommen sorgen, da diese bereits mit wenigen Monaten geschlechtsreif sind und wiederum selbst Nachwuchs produzieren.“ Die stetig anwachsende Population der Straßenkatzen und das daraus resultierende Katzenleid sind schon jetzt durch den Tierschutz allein nicht mehr zu bewältigen.
Mehr zum Bündnis "Pro Katze" und dazu, wie auch Sie helfen können, erfahren Sie unter: www.tasso.net/Kastration-von-Katzen
© Copyright TASSO e.V.
*********************************************************************************************************************
Ostern: Keine Eier aus Käfighaltung
Seit Anfang des Jahres dürfen in der Europäischen Gemeinschaft (EU) keine Eier aus Legebatterien mehr in Umlauf gebracht werden. Deutschland hat die EU-Verordnung, die 1999 erlassen wurde, bereits 2010 in nationales Recht umgesetzt und als Konsequenz die konventionelle Legehennenhaltung abgeschafft. Einige EU-Länder sind der Verordnung jedoch immer noch nicht nachgekommen. Deshalb leben Schätzungen zu Folge in der EU noch über 40 Millionen Hennen in sogenannten Legebatterien.
Doch auch die nach wie vor zulässige Kleingruppenhaltung stellt eine tierquälerische Käfighaltung dar. "Gegenüber dem konventionellen Käfig bietet der Kleingruppenkäfig den Hennen gerade einmal die Fläche eines Bierdeckels mehr Platz", so Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO.
Auf Eier an Ostern möchten die wenigsten Menschen verzichten. "Wem der Tierschutz am Herzen liegt, der sollte jedoch Eier mit der Kennzeichnung 3 meiden. Diese Eier stammen aus Käfighaltungen, die alles andere als tierschutzgerecht sind", erläutert Ruckelshaus weiter. Er weist darauf hin, dass Eier auch in vielen Backwaren, Fertigprodukten, Süßigkeiten und Nudeln enthalten seien. Für den Verbraucher sei es selten ersichtlich, woher die darin verarbeiteten Eier stammten. "Da sich die EU nicht auf Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten, die das Verbot der herkömmlichen Käfige nicht umgesetzt haben, einigen konnte, besteht die Gefahr, dass auch diese illegalen Eier weiterhin in Fertigprodukten enthalten sind."
© Copyright TASSO e.V.
*****************************************************************************************************************
Welpenhandel im Zoofachgeschäft:
Experten geben Antwort im TASSO Talk
:no: :down:
Seit Anfang des Jahres verkauft das Duisburger Zoofachgeschäft Zajac Hundewelpen.
Damit ist Zajac nach vielen Jahren wieder das erste Zoofachgeschäft in Deutschland, das Katzen- und Hundewelpen verkauft. 1991 hatten sich Mitgliedsbetriebe des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) in den Heidelberger Beschlüssen gemeinsam darauf geeinigt, dass der Handel von Hunden und Katzen über das Zoofachgeschäft nicht artgerecht sei.
Auch wenn der Geschäftsführer Norbert Zajac in der Öffentlichkeit beteuert, dass die Hunde gut versorgt werden, reißen die Proteste gegen ihn nicht ab.
Es gibt zu viele Fragen, die nicht zur Zufriedenheit von Tierfreunden beantwortet werden können: Woher bekommt Zajac seine Tiere? Was passiert mit Welpen, die nicht verkauft werden? Wer kümmert sich um die Sozialisation der jungen Hunde? Brauchen die Welpen nicht den Menschen als Bezugsperson?
Tierschutzorganisationen und Tierfreunde sehen im Verkauf durch Zajac außerdem die Gefahr für Nachahmer.
Wie steht der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) zu dieser Entwicklung? TASSO Talk, das neue TV-Format, gibt Antworten. Zu Gast beim ersten TASSO Talk: Udo Kopernik, Pressesprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen:
http://www.tasso.net/Service/TASSO-TV
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
:up: …. das finde ich grosse Klasse !
Nerzfarm in Nettetal gerichtlich verboten
Auch wenn es still geworden ist um die Nerzhaltung und mancher glaubt, es gebe in Deutschland keine Nerzfarmen mehr, so werden in Deutschland noch schätzungsweise 40 Nerzfarmen betrieben.
Ein Nerzfarmbetreiber aus Nettetal/NRW hatte zwar eine Erlaubnis zum Betreiben der Farm erhalten, diese wurde jedoch bis Ende 2011 befristet, da seine Käfige nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) genügten.
Diese Verordnung wurde bereits 2006 geändert. Unter anderem wurden in § 33 neue Haltungsbedingungen für Pelztiere im Allgemeinen und für Nerze im Speziellen festgelegt. Danach muss seit 11. Dezember 2011 ein Nerzkäfig für ein Tier einen Meter hoch sein und eine Grundfläche von drei Quadratmetern haben. Für jedes weitere Tier, das mit in dem Käfig gehalten wird, muss ein weiterer Quadratmeter dazukommen. Auch müssen Rückzugsorte, ein Nestkasten sowie ein Schwimmbecken oder ein Sandbad vorhanden sein. Da der Nerzfarmbetreiber seine Käfige nach Ablauf der Frist jedoch nicht an die aktuellen Vorschriften anpasste, verbot ihm der Landkreis Viersen mit sofortiger Wirkung die weitere Haltung und Zucht von Nerzen und ordnete die Auflösung des Tierbestandes an.
Der Nerzfarmbetreiber, der im Übrigen auch eine Nerzfarm in den Niederlanden mit ca. 15.000 Fähen betreibt, wehrte sich gerichtlich dagegen und begründete seine Klage unter anderem mit dem Argument, dass seine Käfige der in Deutschland seit 20 Jahren üblichen Haltungspraxis entsprächen. Dies ließ das Düsseldorfer Gericht jedoch nicht gelten und bestätigte das Verbot. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Größe der bei dem Kläger vorhandenen Käfige nicht annähernd für die Anzahl der vorhandenen Nerze ausreiche, und er immer wieder von der Behörde auf die notwendigen Umbaumaßnahmen hingewiesen worden sei, diese jedoch ignorierte.
"Die Schließung der Nerzfarm in Nettetal sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nun in Kraft getretenen, leicht erhöhten Anforderungen an die Haltung von Nerzen keine wirkliche Verbesserung für die Tiere darstellen, die auch weiterhin in Käfigen mit Drahtgitterböden gehalten werden dürfen", so Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Referent von TASSO. "Das Halten und Töten von Tieren, nur um aus ihrem Fell unnötige Luxusprodukte herzustellen, ist aus ethischer Sicht ausnahmslos abzulehnen. Die Zucht, Haltung und Bejagung von Pelztieren muss endlich gesetzlich verboten werden."
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
"Was möchte mir mein Hund sagen?"
Ein Präventionsworkshop zum entspannten Miteinander
von Kind und Hund
am 25. und 26. Februar 2012 in Flörsheim
Was gibt es schöneres, als ein Kind-Hund-Team zu erleben, das harmonisch miteinander umgeht und einfach Spaß miteinander hat. Häufig wird aber vergessen, dass es doch einige Regeln zu beachten gibt, gerade was den Umgang von Kindern mit Hunden angeht.
Der Workshop im Rahmen der Flörsheimer Messe "Der Familienhund" soll Eltern, Kindern und Hunden von Anfang an zu einem entspannten Umgang miteinander verhelfen. Die Kinder lernen innerhalb verschiedener praktischer Übungen, auf was sie im täglichen Umgang mit ihrem Familienhund achten sollen. Kinderliebe Hunde werden die Workshops begleiten. Anmeldung unter: www.hundeschulen.de
Auf der Messe erwartet Sie am Sonntag außerdem eine Podiumsdiskussion vom BHV (Berufsverband der Hundererzieher und Verhaltensberater e.V.) und TASSO zum Thema "Der Handel mit der Ware Hund". Nach der Veranstaltung, auf der Sie auch Fragen an die Experten richten können, erkennen Sie die Fallen und Machenschaften unseriöser Hundehändler.
© Copyright TASSO e.V.
********************************************************************************************************************
Verletztes Tier gefunden:
Das sollten Sie beachten
Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.
Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt – oder nachts die Polizei – über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Vermittlung von Auslandshunden: Veterinärämter verlangen Handelsgenehmigung.
Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen.
Seit Monaten verlangen immer mehr Veterinärbehörden in Deutschland von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 Abs. 1 Ziffer 3 Tierschutzgesetz.
So wird diese Handelsgenehmigung jetzt beispielsweise flächendeckend von den Veterinärämtern in Nordrhein-Westfalen gefordert. Ebenso wird sie von den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt verlangt, wenn das Verbringen von Hunden aus dem Ausland und deren Abgabe gegen Entgelt erfolgt.
Dabei sind die Voraussetzungen für eine Einordnung als gewerblicher Handel weder aus tierseuchen- noch tierschutzrechtlicher Sicht gegeben.
TASSO, bmt und ETN haben zur Verbringung von Hunden ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Beitrag zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten in diesem Bereich zu leisten. Das Rechtsgutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland – Tierschutz und gewerblicher Handel“ kommt zu dem Schluss, dass bei Tierschutzorganisationen kein gewerbliches Handeln und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und somit keine Handelsgenehmigung verlangt werden kann.
Nach der Veröffentlichung des Gutachtens haben uns zahlreiche Anfragen betroffener Tierschutzvereine erreicht. Viele Tierschützer sind empört über die Vorgehensweise der Behörden und sehen sich mit kriminellen Hundehändlern auf eine Stufe gestellt. Darüber hinaus befürchten viele Vereine nach der Einstufung als Hundehändler den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit und letztlich das Ende ihrer Tierschutzarbeit.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Veterinärbehörde gemacht? Wurde von Ihrem Tierheim oder Verein eine entsprechende Genehmigung verlangt? Wie haben Sie reagiert? Haben Sie Widerspruch eingelegt? Wie wurde über den Widerspruch entschieden? Haben Sie eine Klage gegen die Anordnung, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren beantragen zu müssen, eingereicht?
Um einen Überblick über die derzeitige Situation und den aktuellen Sachstand zu erhalten, wie viele Tierschutzvereine betroffen sind und welche Bundesländer bzw. Veterinärämter eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren fordern, haben wir auf unserer Internetseite eine Plattform eingerichtet, auf der Tierschutzorganisationen über ihre Erlebnisse mit den Behörden berichten können:
http://www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz/Erfahrungsberichte
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Internationales Tier des Jahres 2012: Die Fledermaus
Die Fledermaus hat kaum natürliche Feinde und dennoch ist die Hälfte der weltweit vorkommenden 993 Fledertierarten vom Aussterben bedroht. In Deutschland sind sogar alle 22 Arten stark bedroht. Die Gründe liegen laut Wissenschaftlern in der intensiven Land- und Forstwirtschaft und der Vernichtung natürlicher Lebensräume. Unter anderem um auf diese dramatische Situation aufmerksam zu machen, wurde die Fledermaus zum Tier des Jahres 2012 gewählt. Aber auch, um das ihr fälschlicherweise angehängte Image als Blutsauger ins rechte Licht zu rücken. Denn nur 3 der 993 Arten ernähren sich von geringen Mengen Blut von Säugetieren und Vögeln. Diese Arten sind hauptsächlich in Südamerika beheimatet.
Neben dem Flughund ist die Fledermaus das einzige flugfähige Säugetier der Welt und nach den Nagetieren das artenreichste. Die Hände und Finger der Fledermaus sind extrem vergrößert. Dazwischen spannt sich die Flughaut, die den ganzen Körper umspannt und eine Spannweite von bis zu 60 Zentimetern erreichen kann. Zum Ausruhen hängen Fledermäuse mit dem Daumen eingekrallt und kopfüber; ein Sperrmechanismus in den Füßen macht diese Art der Körperhaltung problemlos für lange Zeit möglich. Die weiblichen Tieren hängen gerne in Verbänden von bis zu 2.000 Tieren zusammen, die männlichen Vertreter halten sich für gewöhnlich einzeln in der Nähe der Weibchen auf.
Das wohl Interessanteste an der Fledermaus ist ihr enormer Ortungssinn. Über die Nase und den Mund werden Laute im für den Menschen und für die meisten Tiere unhörbaren Bereich ausgestoßen. Der Schall wird von der Fledermaus gebündelt. Trifft der Schall auf ein Hindernis, kommt er als Echo zurück. Die Fledermaus kann so orten, wo sich das Objekt befindet und wie groß es ist, ja sogar, ob es sich nähert oder entfernt. Die perfekte Grundlage für die Jagd nach Beute.
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Tetanus beim Hund – selten aber gefährlich
Welcher Hundehalter kennt das nicht: Der Hund tritt in eine Scherbe, kommt mit der Schnauze beim Schnüffeln an etwas Spitzes oder bleibt beim Rennen an einer Kante hängen. In den allermeisten Fällen bleibt dies ohne schwerwiegende Folgen. Doch in einigen wenigen Fällen erfolgt hierbei die Ansteckung mit dem Erreger des Tetanus. Das Bakterium Clostridium tetani setzt sich in der Wunde fest, vermehrt sich und produziert dabei ein Nervengift. Dieses gelangt über die Nerven ins Rückenmark und Gehirn und schädigt dort Funktionen bestimmter Nervenzellen.
Krankheitsanzeichen des so genannten Wundstarrkrampfes treten Tage oder erst Wochen nach der Infektion auf. Die Krankheitsschwere hängt von der Menge der aufgenommenen Clostridien ab: Beginnend mit leichter Schwäche, Muskelsteifheit und unkoordiniertem Gang über Krämpfe, Atembeschwerden bis hin zu Muskelspasmen. In schweren Fällen kann es durch die Beteiligung der Atemmuskulatur zum Atemstillstand kommen. Symptome von Tetanus können leicht mit denen von Vergiftungen verwechselt werden.
Eine Impfung als Schutz vor Tetanus ist möglich, wird aber meistens nicht vorgenommen, da die Erkrankung bei Hunden eher selten auftritt. Bei Katzen ist sie noch seltener, für Menschen oder beispielsweise Pferde stellt Tetanus dagegen eine ernste Gefährdung dar. „Tetanus beim Hund ist sehr selten. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, kann sein Tier impfen lassen“, rät die Tierärztin Dr. Anette Fach. Sie betont jedoch auch die generelle Wichtigkeit einer guten Behandlung bei Verletzungen. „Sollte sich der Hund verletzt haben, ist eine gute lokale Wundversorgung und eine antibiotische Abdeckung wichtig, um eventuell eingedrungene Clostridien direkt abzutöten."
Sollte es hierfür zu spät sein: Tetanus ist – rechtzeitig erkannt – behandelbar. Die Infektion kann mit spezifischen Immunseren, Antibiotika und Medikamenten zur Beruhigung sowie zur Muskelentspannung behandelt werden. Eine Heilung hängt von der Schwere der Symptomatik ab. In der Regel dauert diese intensiv-medizinische Versorgung mehrere Wochen.
© Copyright TASSO e.V.
********************************************************************************************************************
Machen Tierversuche unsere Medikamente sicherer?
Zwei Fledermäusen der Art Kleine Lanzennase wird unter Narkose ein Metallstift auf dem Schädel montiert. Ein Loch wird in den Schädel gebohrt, durch das Elektroden in das Hirngewebe eingelassen werden können. Der Kopf wird mit Hilfe des Stiftes unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Über Kopfhörer werden Töne abgespielt. Gleichzeitig werden die Hirnströme der Fledermäuse gemessen. Diese Experimente dauern vier Stunden täglich an vier Tagen in der Woche und bis zu sechs Wochen.
Das Forschungs-Ergebnis und damit der einzige Zweck dieser Qual: Wie verarbeiten Fledermäuse die Ultraschallortung im Gehirn? Der Verein Ärzte gegen Tierversuche prangert diese zweckfreie Grundlagenforschung an, die Niemandem hilft außer dem Forscher. "Je mehr Publikationen ein Wissenschaftler veröffentlicht, desto mehr Forschungsgelder gibt es", weiß Dr. Corina Gericke vom Verein Ärzte gegen Tierversuche.
3 Millionen Tiere müssen in Deutschland jährlich leiden, damit es dem Menschen angeblich besser geht. Tatsache aber ist, dass Tierversuche nicht einfach auf den Menschen übertragbar sind. Ein und dasselbe Medikament kann bei Tier und Mensch ganz unterschiedliche Wirkungen hervorrufen. Aspirin führt bei Hunden, Affen und Mäusen zu Embryoschäden, nicht aber beim Menschen. Contergan war damals im Tierversuch unauffällig, richtete aber beim Menschen schwerste Schäden an. Arsen ist tödlich für Menschen, aber nicht für Schafe. Penicillin hingegen wird vom Menschen vertragen, aber nicht von Meerschweinchen.
Jedes Medikament muss vor seiner Zulassung in einer sogenannten klinischen Phase auch am Menschen getestet werden. Tatsache ist, dass 92 Prozent der im Tierversuch geprüften Medikamente nicht durch diese klinische Phase kommen, entweder, weil sie beim Menschen nicht wirken, oder, weil sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigen. "Tierversuche machen unsere Medikamente also nicht sicher", so Dr. Corina Gericke. "Die Ergebnisse sind nicht auf den Menschen übertragbar. Somit wird wertvolle Zeit in der medizinischen Forschung verschenkt und sinnlos Tierleben vergeudet."
Viel besser, weil aussagekräftiger und darüber hinaus auch ethisch vertretbar, sind die tierversuchsfreien Verfahren, die mit menschlichen Zell- und Gewebekulturen arbeiten oder komplexe Computermodelle. Alternativen wären also durchaus vorhanden.
Ärzte gegen Tierversuche bietet allen Interessierten Zugang zu einer Datenbank, in der mehrere Tausend Tierversuche aus den letzten Jahren dokumentiert sind:
www.datenbank-tierversuche.de
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.aerzte-gegen-tierversuche.de
© Copyright TASSO e.V.
********************************************************************************************************************
Hundehandel in deutschen Tierheimen: Behörden zwingen Tierschutzorganisationen zum Tierhandel!
In den vergangenen Monaten wurden immer mehr Tierheime, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, von den Veterinärbehörden gezwungen, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren zu beantragen.
Während Politik und Verwaltung nichts gegen unseriöse und kriminelle Hundehändler unternehmen, geraten seriöse Tierschutzorganisationen vermehrt in den Dschungel der Behördenwillkür. Dabei werden vielfach ehrenamtlich arbeitende Tierschutzorganisationen, die im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen durchführen und Hunde nach Deutschland vermitteln, mit Hundehändlern faktisch gleichgesetzt.
Um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben, haben TASSO e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel das Vorhaben der Behörden zu prüfen.
Das Gutachten des auf Tierschutz spezialisierten Rechtsanwaltes Konstantin Leondarakis kommt zu dem Ergebnis, dass Tierschutzorganisationen keine Handelsgenehmigung benötigen, da sie keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Tierschutzorganisationen, die zur Beantragung einer solchen Genehmigung gezwungen wurden, wird empfohlen, Widerspruch oder Klage einzureichen.
TASSO, bmt und ETN haben das Gutachten inzwischen an die für Tierschutz zuständigen Minister der Länder geschickt und fordern gemeinsam bundesweit einheitliche Regelungen für die Verbringung von Hunden nach Deutschland.
"TASSO sieht in der Hilfe für die Straßenhunde im Ausland einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und zur Humanität in einem modernen und geeinten Europa", sagt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. "Die unbedingte Notwendigkeit eines länderübergreifenden Tierschutzes zeigt sich aktuell vor dem Hintergrund der massenhaften Tötungen von Straßenhunden in der Ukraine im Vorfeld der Fußball-EM 2012 und der Verabschiedung eines Hundetötungs-Gesetzes in Rumänien."
Das Gutachten finden Sie unter http://www.tasso.net
© Copyright TASSO e.V.
*********************************************************************************************************************
Schicksal besiegelt:
Rumänische Regierung beschließt Hundetötung
Proteste sind die letzte Chance
Am Dienstag entschied die rumänische Abgeordnetenkammer über die seit Monaten von Tierschützern geforderte humane Lösung im Umgang mit den Straßenhunden Rumäniens. Mit 168 zu 111 Stimmen wählten die Abgeordneten jedoch das Töten der Hunde als Lösung des Problems. Dem Beschluss muss jetzt noch der Präsident Traian Bâsescu zustimmen. Die Entscheidung hat zur Folge, dass nun jeder Bürgermeister in Rumänien, entscheiden kann, wie er mit den Straßenhunden in seiner Stadt umgeht. Die Folge: Die Ausrottung Hunderttausender unschuldiger Hunde im ganzen Land.
Tierschützer in ganz Europa zeigen sich angesichts des Ergebnisses und der jahrelangen Bemühungen um eine Lösung ohne Blutvergießen empört und enttäuscht. "Die Entscheidung ist ein wirklich trauriges Ergebnis für einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Dieses Gesetz wird nicht einmal ansatzweise dazu beitragen, das Streunerhundeproblem tierschutzgerecht und nachhaltig zu lösen", so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale
Die einzige Chance, die jetzt noch bleibt, ist eine große Welle des Protestes aller Tierfreunde an den rumänischen Präsidenten Traian Bâsescu. Dazu rufen die drei großen Tierschutz-Organisationen Vier Pfoten, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO auf.
Geben Sie den Straßenhunden Rumäniens bis zum 31. Dezember 2011 Ihre Stimme, damit das Morden verhindert werden kann.
**********************************************************************************************************************
Hundetötung in der Ukraine:
Regierung beugt sich weltweiten Protesten
Die ukrainische Regierung hat den Kommunen das weitere Töten von Straßenhunden untersagt. Das berichtete die ukrainische Zeitung Kyiv Post unter Berufung auf das Umweltministerium in Kiew. Die Regierung hat damit anscheinend auf die weltweiten Proteste anlässlich der Tötung tausender Straßenhunde im Zusammenhang mit der Fussball-Europameisterschaft reagiert. Weltweit hatte vor allem die grausame Art und Weise der Tötungen für Empörung gesorgt.
TASSO begrüßt diesen Schritt des Einlenkens, warnt aber vor zu großer Euphorie angesichts der Meldung. Die Tierschutzorganisation ruft dazu auf, die Situation nach wie vor im Auge zu behalten und gegebenenfalls durch weitere Proteste die Tötungen zu verhindern.
© Copyright TASSO e.V.
**********************************************************************************************************************
Hunde und Kinder: Wie vermeidet man Beißvorfälle
Bundesweite Workshops
Die meisten Unfälle mit Hunden, bei denen Kinder verletzt werden, passieren in den eigenen Familien. Der Bundesverband der Hundeerzieher (BHV) hat zu diesem Thema vor kurzem einen Workshop ins Leben gerufen, der Eltern, Kindern und Hunden zu einem entspannten Umgang miteinander verhelfen soll. Die Eltern bekommen einen Einblick in die Zusammenhänge, worauf es beim sicheren Zusammenleben zwischen Kind und Hund ankommt. Die Kinder lernen innerhalb verschiedener praktischer Übungen, worauf sie im täglichen Umgang mit ihrem Familienhund achten sollen. Kinderliebe Hunde werden die Workshops begleiten. Die Inhalte sind altersgerecht für die erste Gruppe der Kindergartenkinder und für die zweite Gruppe der Grundschulkinder aufbereitet.
Der erste Workshop im hessischen Niedernhausen war ein großer Erfolg. Deswegen wird die Reihe auch in anderen Städten Deutschlands fortgeführt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an – die Plätze sind begrenzt. Kosten pro Teilnehmer € 5,00 zzgl. Messeeintritt.
Der Workshop ist eine Initiative des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater und wird in Zusammenarbeit mit Tasso e.V. umgesetzt. Der Erlös der Workshops kommt der Bärenherz-Stiftung für schwerstkranke Kinder zugute.
Bitte melden S
Diese Rumänischen Tierquäler sollten genau den gleichen Qualen ausgesetzt werden, wie diese den unschuldigen Hunden, es antun. Sie morden wieder Hunde ab. Im neuesten Bericht in Tasso – kann man sich an einer Petition beteiligen.